Wurde die Presse- und Meinungsfreiheit geopfert?

Die Bundesregierung hat die Strafverfolgung des Sartirikers Jan Böhmermanns durch die Türkei aufgrund eines Paragrafen im 1953 verabschiedeten Strafgesetzbuch zugelassen, der aus dem Vorgängergesetzbuch des Jahres 1871 stammt.
Der Sartiriker hatte im ZDF ein Schmähgedicht über den türkischen Staatspräsidenten vorgelesen.
Das Nachgeben gegenüber der türkischen Forderung wird in Zusammenhang mit dem Besuch einer EU-Delegation am 23. April in der Türkei gesehen, in dem die Wirksamkeit der zwischen UE und der Türkei getroffenen Vereinbarung über das Flüchtlingsproblem überprüft werden soll.

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