Öffentliche Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat soeben mit den Stimmen der Koalition den Bundeshaushalt 2018 verabschiedet. Normalerweise findet die Verabschiedung im November/Dezember eines Jahres statt, für das Haushaltsjahr 2018 konnte das aber erst jetzt geschehen, da die Regierungsbildung fast 6 Monate in Anspruch genommen hat.

In den öffentlichen Haushalten werden die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand für 1 Kalenderjahr aufgeführt. Dabei ist jede Körperschaft des öffentlichen Rechts für ihren Haushalt selbst verantwortlich. In den Haushalten sind alle Einnahmen wie beispielsweise Steuern, Gebühren, Zinserlöse oder Gewinne aus dem Verkauf von Staatseigentum und alle Ausgaben wie Personalkosten oder Unterhalt und Investitionen aufgeführt.

Bereits im 5. Jahr kommt der Bundeshaushalt ohne Schulden aus. Die Ausgaben wachsen auf 343,6 Mrd. Euro. Größter Einzelposten ist der Etat für Arbeit und Soziales mit fast 140 Mrd. Euro gefolgt vom Etat für Verteidigung mit 38,5 Mrd. Euro, Verkehr und digitale Infrastruktur mit 27,3 Mrd. Euro und die Bundesschuld mit 21 Mrd. Euro.

Ende 2017 betrugen die Schulden der gesamten öffentlichen Hand in Deutschland (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und Sozialversicherungen) 1.965,5 Mrd. Euro = 53,3 % des Bruttoinlandsproduktes von 3.685 Mrd. Euro. Sie konnten gegenüber 2016 um 2,1 % beziehungsweise 41,3 Mrd. Euro gesenkt werden.

Auch bei den Haushalten der Länder verfügt beinahe die Hälfte der Länder über ausgeglichene Haushalte. Die Defizite der anderen Länder werden über den Länderfinanzausgleich gedeckt. Bei den Städten und Gemeinden sieht es nicht so gut aus. Zahlreiche Städte in wirtschaftlich schwachen Regionen können keine ausgeglichenen Haushalte vorlegen und müssen daher sehr sparsam mit ihren Ausgaben umgehen.

Berlin, 6 Juli 2018

 

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